Gremien und Beauftragte

(erstellt von N. Bader – Schulleiterin: Stand: 06.10.2026)

Lehrerrat:Vorsitz: M. Jeckel
Mitglieder: S. Belo, F. Hepprich, U. Lüdtke, T. Hesse
Ersatzmitglied: P. Urbanik
Steuergruppe:Vorsitz: S. Hoffmann
Mitglieder: A. Bannenberg, J. Heller, M. Morgenroth, S. Müller, R. Rennert, K. Seipel, E. Thonemann    
SchulpflegschaftVorsitz: D. Lichau
Vertretung: J. Weinert
Schulkonferenz:Vorsitz: N. Bader
Vertretung: T. Lichau

Kollegium:
Gewählt: S. Koch, S. Belo, B. Nieder, A. Funke, R. Rennert, C. Maldan
Vertretungen: K. Horn, S. Siebers, A. Siebert, M. Beck, U. Lüdtke, J. Menge

Eltern:
Gewählt: D. Lichau, J. Weinert, N. Tepel, M. Kirschbaum, C. Prior, C. Husmann
Vertretungen: N. Althoff, L. Knust, M. Becker, E. Meinhardt, S. Neumann, T. Garbes

Schüler/innen:
Gewählt: Sarina – Rianna Del (9a), Jonas Aßhauer (9b), Anastasia Borodatschew (10a), Velijona Topollaj (7d), Muja Misini (10d), Lyanne Kantus (8b)
Vertretungen: Johanna Bücher (7d), Jannis Hermann (10a), Finn Rokohl (10b), Leonie Garbes (8a), Melina Mezler (9c), Celina Mezler (8c)
Eilausschuss: Vorsitz: N. Bader (Schulleiterin)
Lehrkraft: S. Belo
Eltern: C. Becker
Schülerin: A. Nolte (10a)

Teilkonferenzen:              
Vorsitz: A. Funke (Jg. 5-7) und M. Bannenberg (Jg. 8-10)
Kollegium:
Gewählt: S. Belo, R. Siebers, V. Böddeker
Vertretungen: B. Nieder, I. Brandweiner, S. Siebers

Elternschaft:
Gewählt: D. Lichau
Vertretung: M. Kirschbaum

Schüler*innen:
Gewählt: Anastasia Borodatschew (10a)
Vertretung: Melina Mezler (9c)
AuswahlkommissionVorsitz: N. Bader
Vertretung: T. Lichau

Kollegium:
Gewählt: S. Müller
Vertretung: M. Klockenkämper

Elternschaft:
Gewählt: C. Becker
Vertretung: J. Weinert
Krisenteam:Vorsitz: N. Bader (Schulleiterin)
Vertretung: T. Lichau (stellv. Schulleiter)

Mitglieder:
Sicherheitsbeauftragte: I. Brandweiner und R. Siebers
Gefahrenstoffbeauftragter: T. Lichau
Beratung; S. Hoffmann
Fachschaft Religion und Schulseelsorge: J. Menge, K. Schröder (Gemeindereferentin)
Schulverwaltungsassistentin: G. Klose
Hausmeister: U. Scholand
Sekretariat: M. Rosenkranz und B. Sprenger
Sicherheitsbeauftragte: Gefahrstoffbeauftragter:I. Brandweiner, R. Siebers, A. Funke
T. Lichau
Fortbildungen: Fortbildungsbeauftragte:S. Hoffmann
H. Brandenburg
Ausbildungsbeauftragte:D. Mendes
S. Müller
StuBo:Vorsitz: A. Funke
Mitglieder: M. Jeckel, E. Hartwig, A. Bannenberg
Ansprechpartnerin für Gleichstellung (AfG):AfG: K. Seipel
Vertretung: C. Mühlenbein
Schülerbücher:V. Böddeker, A. Funke
Verbindungslehrkräfte (SV):D. Peitz und P. Urbanik

         Schulpflegschaft (Schuljahr 2026/2027)

(erstellt von Nektaria Bader – Schulleiterin: Stand: 24.09.2026)

KlassegewähltVertretung
5a  Imke Seiler Sina Neumann
5b  Nadine SteinerAndrea Nieder
5c  Nicole Marion AlthoffChristoph Prior
5d  Lorenz Knust Peter Becker
6a  Michael Becker Britta Nüse
6b    Tanja Garbes Sebastian Kriebel – Kessenbrock
6c  Sabrina SchemmMaren Kirschbaum
6dDenise LichauAnnika Freitag
7a  Sabine ScheermannChristina Husmann
7b  Nadja Bizilja Marina Emmerich
7c  Nick Tepel  Daniela Scholand
7dJulia Weinert Ramona Seewald – Köster
8a  Julia Rolheiser Anja Stöhr
8b  Anke Volke Sabrina Horn
8c  Tanja Remel Katharina Becker
9a     Elke Bartoldus  Michael Gerlach
9b   Elena Meinhardt  Nadja Hahn
9c   Tobias Reinke  Anja Stöhr
10a    Frank Schaaf Bianca Hammerschmidt
10b  Francisko Ramos  Sylvia Kloke
10c  Christiane Schröder  Nina Buchstein
10d   Frank WiegelmannYvonne Jutzi

Grundsätze der Mitwirkung

(1) Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit. 

(2) Die staatliche Verantwortung für die Gestaltung des Schulwesens wird durch die Mitwirkungsrechte nicht eingeschränkt. Die Aufsicht des Landes über das Schulwesen, das Recht der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Rechte der Personalräte, der Schwerbehindertenvertretungen und der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände bleiben unberührt. 

(3) Die an der Mitwirkung Beteiligten sind bei ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beachten. 

(4) Die in diesem Teil des Gesetzes aufgeführten Mitwirkungsgremien können im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen. Sie haben Anspruch auf die erforderliche Information. Gegenüber der Schulleitung haben sie ein Auskunfts- und Beschwerderecht und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort. 

(5) Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien sind bei der Ausübung ihres Mandats an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie haben über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, auch nach der Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu wahren. Einer vertraulichen Behandlung bedürfen Angelegenheiten, die einzelne Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen oder Schüler oder Angehörige des nicht lehrenden Personals der Schule persönlich betreffen. 

(6) Die Tätigkeit der Eltern, Schülerinnen und Schüler in den Mitwirkungsgremien ist ehrenamtlich; eine Entschädigung wird nicht gezahlt. Für die Lehrerinnen und Lehrer gehört die Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien zu ihren dienstlichen Aufgaben. 

(7) Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Über Ausnahmen, insbesondere bei Ganztagsschulen, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist im Übrigen auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Der Schülerrat (§ 74 Abs. 3 ) kann während der allgemeinen Unterrichtszeit zusammentreten; dabei ist auf die Unterrichtsveranstaltungen Rücksicht zu nehmen. 

(8) Schülerinnen und Schüler aus Migrantenfamilien und ihre Eltern sollen in den Mitwirkungsgremien angemessen vertreten sein. 

(9) Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind Lehrerinnen und Lehrer im Sinne dieses Teils des Gesetzes. 

(10) Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.