Gremien und Beauftragte

(aktualisiert von Nektaria Bader – Schulleiterin: Stand: 13.09.2025)

Lehrerrat:Vorsitz: M. Bannenberg
Mitglieder: C. Valentin, U. Lüdtke, T. Hesse und M. Jeckel  
Steuergruppe:Vorsitz: S. Hoffmann
Mitglieder: A.Bannenberg, J. Heller, M. Morgenroth,
K. Seipel und E. Thonemann    
SchulpflegschaftGewählt: S. Ondraczek (Vorsitz)
Vertretung: C. Becker (Vertretung)
Schulkonferenz:Kollegium:
Gewählte: S. Belo, K. Horn, M. Klockenkämper, C. Mühlenbein, S. Koch und R. Rennert
Vertretungen: R. Siebers, A. Funke, D. Mendes, J. Driesner, T. Hesse und H. Brandenburg

Elternschaft:
Gewählte: S. Ondraczek, C. Becker, N. Tepel, K. Köchling, A. Hillebrand und J. Weinert
Vertretungen: E. Bartoldus, J. Rolheiser, C. Husmann,
A. Krysik, A. Volke und T. Remel

Schülerschaft:
Gewählte: Ali Al-Chaabawi (9b), Piet Dobbek (10d), Marlon Biederbick (10b), Tilo Horn (Kl. 9c), Alina Nolte (Kl. 9a) und Benjamin Legge (Kl. 10d)
Vertretungen: Maxim Vazemiller (Kl. 9a), Meshal Alheimed (Kl. 8a), Emily Böttcher (Kl. 9b), Vanessa Karsten (Kl. 8c), T. Borodatschew (Kl. 10c) und Selin Özkaya (Kl. 87b)
Eilausschuss:
Teilkonferenzen:              
Kollegium:
Gewählte: S. Belo, R. Sieber und Martina Mayr
Vertretungen: J. Menge, D. Peitz und F. Hepprich

Elternschaft:
Gewählte: S. Ondraczek
Vertretung: N. Tepel
AuswahlkommissionKollegium:
Gewählte: S. Müller
Vertretung: Jessica Kiel

Elternschaft:
Gewählte: S. Ondraczek
Vertretung: Matthias Köchling
Krisenteam:Vorsitz: Nektaria Bader (Schulleiterin, )
Vertretung: Torsten Lichau (stellv. Schulleiter und Gefahrenstoffbeauftragter)

Mitglieder: Ingo Brandweiner und Robert Siebers (Sicherheitsbeauftragte), Sabine Hoffmann (Beratung), Jessica Menge (Fachschaft: Religion), Gina Klose (Schulverwaltungsassistentin), Uwe Scholand (Hausmeister), Maria Rosenkranz und Brigitte Sprenger (Sekretariat) und Katrin Schröder (Gemeindereferentin)
Sicherheitsbeauftragte: Gefahrstoffbeauftragter:Ingo Brandweiner, Robert Siebers und Andreas Funke
Torsten Lichau
Fortbildungen: Fortbildungsbeauftragte:Sabine Hoffmann
Heike Brandenburg
Ausbildungsbeauftragte:Annette Gerstmann
StuBo:Vorsitz: Andreas Funke

Mitglieder: Melanie Jeckel, Ester Hartwig und Andrea Bannenberg
Ansprechpartnerin für Gleichstellung (AfG):Katharina Seipel,
Vertretung: Martina Mayr
Schulbuchdepot:Viktoria Böddeker und Jessica Kiel
Verbindungslehrkräfte (SV):Dana Peitz und Paul Urbanik

         Schulpflegschaft (Schuljahr 2025/2026)

(aktualisiert von Nektaria Bader – Schulleiterin: Stand: 13.09.2025)

KlassegewähltVertretung
5a  Michael Becker Britta Nüse
5b  Tanja Garbes Sebastian Kriebel
5c  Sabrina Daniela SchemnJulia Wallmeier
5d  Annica Freitag Denise Lichau
6a  Christina HusmannSabine Scheermann
6b    Nadja Bizilja Marina Emmerich
6c  Nick Tepel Daniela Scholand
6dJulia Weinert Marina Hergert
7a  Julia Rolheiser Anja Stöhr
7b  Anke Volke Sabrina Horn
7c  Tanja Remel  Katharina Becker
8a  Elke Bartoldus Benjamin Klöss
8b  Elena Meinhardt Nadja Hahn
8c  Tobias Reinke Anja Stöhr
9a       
9b     
9c    
9d  
10a     
10b   
10c     
10d     

Grundsätze der Mitwirkung

(1) Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit. 

(2) Die staatliche Verantwortung für die Gestaltung des Schulwesens wird durch die Mitwirkungsrechte nicht eingeschränkt. Die Aufsicht des Landes über das Schulwesen, das Recht der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Rechte der Personalräte, der Schwerbehindertenvertretungen und der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände bleiben unberührt. 

(3) Die an der Mitwirkung Beteiligten sind bei ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beachten. 

(4) Die in diesem Teil des Gesetzes aufgeführten Mitwirkungsgremien können im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen. Sie haben Anspruch auf die erforderliche Information. Gegenüber der Schulleitung haben sie ein Auskunfts- und Beschwerderecht und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort. 

(5) Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien sind bei der Ausübung ihres Mandats an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie haben über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, auch nach der Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu wahren. Einer vertraulichen Behandlung bedürfen Angelegenheiten, die einzelne Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen oder Schüler oder Angehörige des nicht lehrenden Personals der Schule persönlich betreffen. 

(6) Die Tätigkeit der Eltern, Schülerinnen und Schüler in den Mitwirkungsgremien ist ehrenamtlich; eine Entschädigung wird nicht gezahlt. Für die Lehrerinnen und Lehrer gehört die Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien zu ihren dienstlichen Aufgaben. 

(7) Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Über Ausnahmen, insbesondere bei Ganztagsschulen, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist im Übrigen auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Der Schülerrat (§ 74 Abs. 3 ) kann während der allgemeinen Unterrichtszeit zusammentreten; dabei ist auf die Unterrichtsveranstaltungen Rücksicht zu nehmen. 

(8) Schülerinnen und Schüler aus Migrantenfamilien und ihre Eltern sollen in den Mitwirkungsgremien angemessen vertreten sein. 

(9) Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind Lehrerinnen und Lehrer im Sinne dieses Teils des Gesetzes. 

(10) Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.