Gremien und Beauftragte 2024/2025

Lehrerrat:Gewählt Vertreter: M. Bannenberg (Sprecherin), V.Böddeker, J. Heller, J. Kiel ,  S. Müller  und C. Valentin  
Steuergruppe:S. Hoffmann ( Leitung), A.Bannenberg, J. Heller M. Morgenroth K. Seipel E. Thonemann    
SchulpflegschaftGewählt Vertreterin S. Ondraczek (Vorsitz)(und C. Becker (Vetretung)
Schulkonferenz:Kollegium: Gewählte und Vertreter*in
K. Horn, M. Klockenkämper, A. Gerstmann, M. Mayr, B. Nieder und M. Gibert
Vertretungen: F. Hepprich, H. Brandenburg, S. Frese, S. Koch, D. Peitz und R. Rennert

Elternschaft: Gewählte und Vertreter*innen
S. Ondraczek, C. Becker, N. Tepel, K. Köchling, A. Hillebrand und J. Weinert
Vertretungen: E. Bartoldus, J. Rolheiser, C. Husmann, A. Krysik, A. Volke und T. Remel

Schülerschaft: Gewählte und Vertreter*innen
Ali Al-Chaabawi (9b), Piet Dobbek (10d), Marlon Biederbick (10b), Tilo Horn (Kl. 9c), Alina Nolte (Kl. 9a) und Benjamin Legge (Kl. 10d)
Vertretungen: Maxim Vazemiller (Kl. 9a), Meshal Alheimed (Kl. 8a), Emily Böttcher (Kl. 9b), Vanessa Karsten (Kl. 8c), T. Borodatschew (Kl. 10c) und Selin Özkaya (Kl. 87b)
Eilausschuss:
Teilkonferenzen:              
Kollegium: Gewählte und Vertreter*innen
R. Rennert, M. Jeckel und J. Kiel
Vertretungen: R. Siebers, D. Medes und B. Nieder
Elternschaft: Gewählt
S. Ondraczek und N. Tepel (Vertretung)
AuswahlkommissionKollegium: Gewählt Vertreterin
S. Müller und Roman Rennert (Vertretung)
Elternschaft: Gewählt Vertreterin
S. Ondraczek und Matthias Köchling (Vertretung)
Krisenteam:Nektaria Bader (Schulleiterin, Vorsitz), Rita Vogt (stellv. Schulleiterin), Torsten Lichau (Gefahrenstoffbeauftragter), Ingo Brandweiner und Robert Siebers (Sicherheitsbeauftragte), Sabine Hoffmann (Beratung), Jessica Menge (Fachschaft: Religion), Uwe Scholand (Hausmeister), Maria Rosenkranz und Brigitte Sprenger (Sekretariat) und Karin Schröder (Gemeindereferentin)
Sicherheitsbeauftragte: Gefahrstoffbeauftragter:Ingo Brandweiner und Robert Siebers
Torsten Lichau
Fortbildungen: Fortbildungsbeauftragte:Sabine Hoffmann
Heike Brandenburg
Ausbildungsbeauftragte:Annette Gerstmann und Johannes Heller
StuBo:Melanie Jeckel, Ester Hartwig, Andrea Bannenberg
Ansprechpartnerin für Gleichstellung (AfG):Katharina Seipel, Martina Mayr (Vertretung)
Schulbuchdepot:Viktoria Böddeker und Jessica Kiel
Verbindungslehrkräfte (SV):Dana Peitz und Paul Urbanik

         Schulpflegschaft im Schuljahr 2024/2025

KlassegewähltVertretung
5a  Sabine Scheermann    Christina Husmann
5b    Matthias Köchling    Manuel Lüdtke
  5c  Nick Tepel    Daniela Scholand
  5d  Julia Weinert    Alexander Krysik
  6a  Julia Rolheiser    Anja Stöhr
6b      Sabrina Horn    Anke Volke
  6c  Tanja Remel    Katharina Becker
7a    Anja Hillebrand    Bernhard Butz
7b    Elena Meinhardt    Nadja Hahn
7c  Sandra Fennig    Anja Stöhr  
8a  Frank Schaaf    Dominik Welteken  
  8b  Silke Ramos    Silvia Kloke
  8c  Nina Buchstein    Chrstiane Schröder
9a      Corinna Becker    Kornelia Nolte
9b    Nicole Röleke    Christiane Renk
  9c  Claudia Horn    Rüdiger Schöne
9d  Katharina Becker    Tanja Götte  
10a      Katja Lohoff-Amen        Elke Bartoldus
  10b    Petra Menzel    Julia Wallmeier
10c    Yvonne Richter    Kein/e
10d    Sandra Ondraczek    Nathalie Schmidt

Grundsätze der Mitwirkung

(1) Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit. 

(2) Die staatliche Verantwortung für die Gestaltung des Schulwesens wird durch die Mitwirkungsrechte nicht eingeschränkt. Die Aufsicht des Landes über das Schulwesen, das Recht der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Rechte der Personalräte, der Schwerbehindertenvertretungen und der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände bleiben unberührt. 

(3) Die an der Mitwirkung Beteiligten sind bei ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beachten. 

(4) Die in diesem Teil des Gesetzes aufgeführten Mitwirkungsgremien können im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen. Sie haben Anspruch auf die erforderliche Information. Gegenüber der Schulleitung haben sie ein Auskunfts- und Beschwerderecht und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort. 

(5) Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien sind bei der Ausübung ihres Mandats an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie haben über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, auch nach der Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu wahren. Einer vertraulichen Behandlung bedürfen Angelegenheiten, die einzelne Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen oder Schüler oder Angehörige des nicht lehrenden Personals der Schule persönlich betreffen. 

(6) Die Tätigkeit der Eltern, Schülerinnen und Schüler in den Mitwirkungsgremien ist ehrenamtlich; eine Entschädigung wird nicht gezahlt. Für die Lehrerinnen und Lehrer gehört die Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien zu ihren dienstlichen Aufgaben. 

(7) Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Über Ausnahmen, insbesondere bei Ganztagsschulen, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist im Übrigen auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Der Schülerrat (§ 74 Abs. 3 ) kann während der allgemeinen Unterrichtszeit zusammentreten; dabei ist auf die Unterrichtsveranstaltungen Rücksicht zu nehmen. 

(8) Schülerinnen und Schüler aus Migrantenfamilien und ihre Eltern sollen in den Mitwirkungsgremien angemessen vertreten sein. 

(9) Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind Lehrerinnen und Lehrer im Sinne dieses Teils des Gesetzes. 

(10) Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.