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Schulfahrten und Prüfungen während der aktuellen Krise
März 30, 2020
ZAP Prüfungstermine
April 9, 2020

Notbetreuung während des Ruhens des Unterrichts / Osterferien (aktualisiert am 02.04.)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit dem 18. März 2020 bieten wir insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung an. 

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann.

Seit dem 23.März 2020 wurde die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Es ist somit ausreichend wenn nur ein Elternteil im entsprechenden Berufsfeld tätig ist.

Das Formular finden für die Notbetreuung finden sie in der nächsten Zeile

Formular zur Betreuung eines Kindes

Seit dem  23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wurde der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Für Eltern in systemrelevanten Berufen steht eine Notbetreuung während der Zeit der Schulschließung auch in den Osterferien (ausgenommen die Zeit von Karfreitag bis Ostermontag) bereit.

Das Sekretariat ist in den Osterferien nicht besetzt. Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie Ihr Kind bitte per Mail unter rita.vogt@sekundarschule-marsberg.de  oder telefonisch unter 02992-8055 bis spätestens um 10 Uhr am vorhergehenden Werktag (Mo – Fr) an.

Anmeldungen für die Wochenenden erfolgen ebenfalls bitte bis spätestens um 10 Uhr am vorhergehenden Freitag.

Bleiben Sie gesund!

K. Stolp
Schulleiterin

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